Die Funktionen von Kellerräumen
Kellerräume sind weit mehr als nur Abstellräume oder Räume zur Vorratshaltung. Sicherlich findet die Haus- und Heiztechnik vielfach ihren Platz in den Kellerräumen. Doch ein Untergeschoss hat noch mehr zu bieten, wenn er einige Grundvoraussetzungen der Landesbauordnung erfüllt. Zum einen kann das Kellergeschoss als zusätzliche Wohnfläche (Ferienwohnungen) genutzt werden und zum anderen dient er als Hobbyraum, Gaming-Zimmer, Wellness-Bereich und vieles mehr.
Unterschiedliche Anforderungen an die Keller-Höhe je nach Verwendungszweck
Dient der Keller als reiner Nutzkeller, dann müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden. Anders sieht es beim Wohnkeller aus. Um eine Anerkennung als Wohnkeller zu bekommen, müssen Kellergeschosse einige bauliche Anforderungen in Bezug auf Belichtung, Belüftung und Wärmeschutz erfüllen. Die entsprechenden Regelungen sind in den Landesbauverordnungen sowie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu finden. Im Einzelnen bedeutet dies:
Belichtung: Es muss ein ausreichender Lichteinfall durch Fenster oder Lichtschächte möglich sein.
Belüftung: Um Schimmelbildung oder sonstige Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden, ist für eine entsprechende Lüftung zu sorgen. Dies kann durch Lüftungssysteme oder ausreichende große Fenster erreicht werden. Die Anforderungen an Lüftungssystem werden anhand der DIN 1946-6 geregelt.
Wärmeschutz: Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden werden von der EnEV geregelt. Soll das Kellergeschoss als Wohnraum genutzt werden, müssen auch hier die Anforderungen erfüllt werden.
Planung und Konstruktion der Keller-Höhe
Bei einem Neubau lässt sich die Keller-Höhe im Rahmen der Planung leicht realisieren. Anders sieht es aus, wenn die Keller-Höhe erst nachträglich erreicht werden soll. Dazu sind umfangreiche Umbauarbeiten am Haus in Form einer sogenannten „Tieferlegung“ nötig. Um diese Arbeiten ausführen zu können, muss eine Spezialfirma beauftragt werden. Grund hierfür ist, dass sich durch den Umbau die komplette Gebäudestatik verändert, was eine fachgerechte Planung und Durchführung nötig macht.
Mindesthöhe für Kellerräume
Damit das Kellergeschoss als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden darf, schreiben die Landesbauordnungen (LBO) die Keller-Höhe entsprechend vor. Wir haben dazu recherchiert.
Welche Mindesthöhe ist gesetzlich vorgeschrieben?
Grundsätzlich soll die Keller-Höhe in Deutschland bei 2,40 m liegen. In einigen Bundesländern gibt es diesbezüglich Ausnahmen. So liegt die Keller-Höhe in Berlin bei 2,50 m, in NRW bei 2,20 m, in Baden-Württemberg bei 2,30 m und in Hessen bei 2,20 m.
Einfluss auf Wohnqualität und Nutzbarkeit
Die Keller-Höhe hat nicht nur einen großen Einfluss auf die Wohnqualität und den Wohnkomfort, sondern auch auf die Nutzbarkeit. Ist die Keller-Höhe zu niedrig, dann kommt es leicht zu einem drückenden Gefühl bei den Bewohnern, was wiederum Ängste auslösen kann. Durch die richtige Keller-Höhe entsteht eine luftige Atmosphäre, die für ein angenehmes Wohngefühl sorgt.
Gibt es Einschränkungen für die maximale Keller-Höhe?
Grundsätzlich gibt es nach oben bei der Keller-Höhe keine Einschränkungen, außer es handelt sich um einen Hochkeller. Hier schreibt der Bebauungsplan vor, wie weit das Kellergeschoss aus dem Erdreich herausragen darf.
Wie beeinflusst die Keller-Höhe das Fundamentdesign?
Das Fundament bzw. die Bodenplatte für die Unterkellerung muss vor dem Hausbau von einem Statiker berechnet werden. Wichtig dazu sind die Ergebnisse aus dem Bodengutachten, das Bauherren zur eigenen Sicherheit immer vor dem Hausbau in Auftrag geben sollten.
Flexibilität und Anpassbarkeit
Inwieweit die Keller Höhe angepasst werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt.
Möglichkeiten zur Anpassung der Keller Höhe
Bei einem Bestandsgebäude sind Anpassungen nur in geringem Maße möglich, außer es wird, wie bereits erwähnt, die komplette Tieferlegung des Hauses in Betracht gezogen.
Wird das Haus dagegen neu gebaut, gibt es ausreichend Spielraum für Flexibilität und Anpassung. Bauherren sollten bei einer Unterkellerung grundsätzlich die vorgeschriebene Keller Höhe aus der Landesbauordnung anstreben. Aber nicht nur die Keller Höhe sollte bei der Hausplanung ein Thema sein, sondern auch entsprechende Fenster zur Belüftung sowie eine Wärmedämmung laut EnEV.
Umbau und Renovierung von Kellerräumen
Haben die Kellerräume bereits die richtige Keller-Höhe nach der Landesbauordnung, muss eventuell noch ein Umbau in Bezug auf die Fenster oder Lüftungssysteme sowie der Wärmedämmung vorgenommen werden.
Sobald der Umbau erfolgt ist, steht der Renovierung der Kellerräume nichts im Wege. Je nach Nutzung sollte die Gestaltung der Räume hell und freundlich sein. Danach können die Räume im Keller als Gästezimmer, Arbeitszimmer oder auch als Einliegerwohnung genutzt werden.
Fazit zur Keller-Höhe
Mit der richtigen Keller-Höhe steht der Nutzung des Kellers als Wohnraum nichts im Wege. Die zusätzliche Wohnfläche im Keller kann deutlich günstiger realisiert werden als zusätzlicher Wohnraum durch einen Anbau. Bauherren sollten daher bereist vor dem Hausbau bei der Planung nicht nur das Kellergeschoss im Hinterkopf haben, sondern auch gleich an die richtige Keller-Höhe denken, damit die Räumlichkeiten vielfältig genutzt werden können. Ein späterer Umbau des Hauses, um die richtige Keller-Höhe zu erreichen ist nicht nur langwierig, sondern auch mit hohen Kosten verbunden.